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Kanzleiprofil

Die steuer- und wirtschaftsrechtliche Beratung ist der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.

Durch Schnittstellen zu weiteren Spezialgebieten, insbesondere des Sozial- und Gesellschaftsrechts, haben wir eine Beratungskompetenz gewonnen,die Ihnen eine umfassende und profunde Unterstützung in zentralen Fragestellungen Ihres Betätigungsfeldes sichert. 

Wir beraten bundesweit und unterstützen Sie gleichfalls in Aktivitäten mit Auslandsberührung.


Unterstützung aus einer Hand

Rechtsberatung

  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gemeinnützigkeitsrecht
  • Stiftungsrecht
  • Sozial(versicherungs)recht
  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht 

Steuerberatung

  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Erbschaftsteuer

Stärken und Schwerpunkte

Fachgebietsübergreifende Beratung

  • Existenzgründung  
  • Finanzierungsberatung
  • Steuergestaltungsberatung
  • Betriebsübertragungen
  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • Flexible Beschäftigungsformen

Ganzheitliche Betreuung

  • Beratung
  • Lohn-/Finanzbuchführung
  • Steuererklärungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abklären mit Behörden (z.B. mit Aufsichtsbehörden)
  • Vertretung vor Behörden im Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren
  • Vertretung vor Gerichten (insbes. vor Finanz- und Sozialgerichten)
  • Mahnwesen

Beauftragungsmodalitäten

Wir erledigen für Sie

  • Für Deklarationsberatung und Lohnbuchhaltung:
     
  • Abrechnung nach der Steuerberater-gebühren-Verordnung
     
  • Für Rechts- und Steuergestaltungsberatung:
    Abrechnung auf Stundenbasis (zeitaufwandsbezogenes Honorar) 
     
  • Pauschalhonorar nach Absprache
     
  • Für Mahnwesen: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
     
  • Deckungsanfragen, Abwicklung und Abrechnung Rechtschutzversicherung

Anwälte im Steuerrecht

Steuerberatungsgesetz § 3:

Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

[Fassung ab dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7.StBÄndG) vom 24.06.2000 BGBl. I 2000 S. 874]
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt:

1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,

2. Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nummer 1 und 4 genannten Personen sind,

3. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften,

4. Personen oder Vereinigungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Deutschland beruflich niedergelassen sind und dort befugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen nach dem Recht des Niederlassungsstaates leisten, soweit sie mit der Hilfeleistung in Steuersachen eine Dienstleistung nach Artikel 50 EG-Vertrag erbringen. Sie dürfen dabei nur unter der Berufsbezeichnung in den Amtssprachen des Niederlassungsstaates tätig werden, unter der sie ihre Dienste im Niederlassungsstaat anbieten. Wer danach berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Steuerberater", "Steuerbevollmächtigter" oder "Steuerberatungsgesellschaft" zu führen, hat zusätzlich die Berufsorganisation, der er im Niederlassungsstaat angehört, sowie den Niederlassungsstaat anzugeben. Der Umfang der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen im Inland richtet sich nach dem Umfang dieser Befugnis im Niederlassungsstaat.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de